AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Baltische Residenzen

An- und Abreise
Die Anreise kann ab ca. 16.00 Uhr erfolgen, die Abreise bis 10.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Die Schlüssel- und Wohnungsübergabe erfolgt nach Absprache vor Ort.

BEZAHLUNG
Alle Zahlungen sind spesenfrei an den Vermieter zu leisten. Maßgebend ist der Netto-Bankeingang beim Vermieter. Eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises ist sofort fällig, der Restmietpreis einen Monat vor Anreise. Sollte eine Zahlung nicht rechtzeitig erfolgen, können wir die Durchführung des Vertrages verweigern.

KURZFRISTIGE BUCHUNGEN
Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Antritt der Reise getätigt werden, ist der volle Mietpreis sofort zahlbar. Kurzfristig erteilte Reservierungsaufträge sind nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter auch ohne vorherigen Eingang der Mietzahlung beidseitig verbindlich.

RÜCKTRITT / UMBUCHUNG
Der Vermieter räumt dem Mieter jederzeit ein gültiges Rücktrittsrecht ein. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Im Falle des Rücktritts hat der Mieter Schadenersatz für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen zu leisten. Die Höhe dieses Ersatzanspruchs bestimmt sich durch die Nähe des Rücktrittszeitpunkts zum vereinbarten Reisebeginn und ist in folgende Pauschalen gestaffelt:

bis 21 Tage vor Anreise 30 % des Mietpreises

bis 14 Tage vor Anreise 40 % des Mietpreises

bis 7 Tage vor Anreise 50 % des Mietpreises

unter 7 Tage vor Anreise 80 % des Mietpreises

Im Falle einer Nichtanreise ohne vorherige Stornierung werden ebenfalls 80 % des Mietpreises in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt oder Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- erhoben. Bei erneuter Buchung werden hiervon 25,- Euro wieder gutgeschrieben. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten. Umbuchungen, die nach Ablauf der vorgenannten Fristen erfolgen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
Die Pauschalsätze entfallen, wenn die Wohnung anderweitig vermietet worden ist (abzüglich. evtl. Differenzbeträge etc.).
Eine Weitervermittlung des mit dem Vermieter geschlossenen Vertrages ist nicht zulässig bzw. bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.

PERSONENZAHL
Jedes Appartement darf nur mit der reservierten und vom Vermieter bestätigten Personenzahl belegt werden. Bei einer höheren Personenzahl erfolgt die Berechnung gemäß gültiger Preisliste. Sinngemäß gilt dies auch für Haustiere.

HAUSTIERE
Wir bitten um Verständnis, dass wir das Mitbringen von Haustieren nur nach entsprechender Rücksprache gestatten können.

INTERNET
Die Nutzung von Anschlüssen für Internet-Verbindungen durch den Gast/Mieter erfolgt nur im Rahmen zulässiger und gesetzlicher Vorschriften. Hierzu verpflichtet sich der Mieter für sich und seine Mitreisenden und ist im Falle der Nichtbeachtung haftbar.

HAFTUNG
Für alle durch den Mieter verursachten Schäden ist er selbst haftbar.
Er ist für die Mietdauer verantwortlich für das Appartement und verpflichtet sich, dieses in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten und am Ende der Mietzeit besenrein zu übergeben. Der Mieter trägt das eigene Risiko bei unsachgemäßer Handhabung des zur Verfügung gestellten Inventars.
Eine Haftung des Vermieters für beschädigtes Eigentum am Reisegepäck, am PKW, am Haustier oder für Personenschäden wird ausgeschlossen.
Parkplätze vor Ort -wie in der Ausschreibung vorhanden, können vom Mieter/Mitreisenden nur auf eigene Gefahr (Haftungsausschluss) benutzt werden.
Eltern haften für ihre Kinder.

BEANSTANDUNGEN
Grundsätzlich kann der Mieter davon ausgehen, dass er bei Anreise ein gepflegtes und geordnetes Mietobjekt vorfindet. Sollte der Mieter dennoch Beanstandungen an seinem Feriendomizil haben, steht die örtliche Hausverwaltung für Regelungen zur Verfügung. Sollte im Einzelfall das Problem dann nicht gelöst sein, muss der Vermieter umgehend, d.h. am Anreisetag, davon informiert werden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

SCHADENERSATZ
Bei Pflichtverletzungen haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Geltendmachung von evtl. Forderungen aus diesem Vertrag begrenzt sich die Höhe auf höchstens den Mietpreis der Unterkunft. Ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Der Vermieter ist in Ausnahmefällen oder bei Eintritt höherer Gewalt berechtigt, ein Ersatzappartement anzubieten.

GERICHTSSTAND
Als Gerichtsstand ist Bergen vereinbart. Erfüllungsort ist Ostseebad Binz.

SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken.